Ambulantes Gesundheitswesen
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD)
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ist für die flächendeckende Versorgung der gesetzlich Versicherten in Hessen durch Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zuständig. Gemäß § 75 Abs. 1b Satz 1 SGB V gilt dies auch zu den sprechstundenfreien Zeiten, also in der Regel abends, am Wochenende oder an Feiertagen.