Das deutsche Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem ist wohl der größte, schwierigste und auch älteste Patient Deutschlands. Ein Gesundheitssystem wie unseres, welches weltweit mit den höchsten Standard an Gesundheitsversorgung bietet, entsteht nicht über Nacht.
Angefangen zum Zeitpunkt der Industrialisierung im 19. Jahrhundert, forderte bereits Kaiser Wilhelm I. die Einführung einer Krankenversicherung. Hintergrund hierfür sind die damals üblichen Arbeitsbedingungen, welche oft auf stundenlanger, körperlich ermüdender Arbeit ohne sonstige Schutz- und Erholungsmöglichkeiten, basierten. Der Unmut in der Bevölkerung stieg stetig an.
Um dem entgegen zu wirken, forderte Kaiser Wilhelm I. eine „gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassenwesens und ein höheres Maß an staatlicher Fürsorge für Alte und Invalide“ Am 15. Juni 1883 wurde das Gesetz vom Reichskanzler Otto von Bismarck verabschiedet und die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiterinnen und Arbeiter wurde geboren. Darauf folgten im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen, die den Grundstein für unser heutiges Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem, legten.
Unser heutiges Gesundheitssystem basiert auf vier Grundprinzipien:
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die/der in Deutschland wohnhaft ist, ist verpflichtet sich in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern. Ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger, deren Verdienst einen bestimmten Bruttobetrag im Monat überschreitet oder die weniger als 450€ im Monat verdienen sowie Selbständige, Beamtinnen oder Beamte und Studierende: Dieser Personenkreis muss zwar ebenfalls versichert sein, hat aber die Option, dies bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu tun.
Jeder gesetzlich Versicherte hat den gleichen Versorgungsanspruch – unabhängig davon, wie hoch ihr/sein Einkommen und damit ihr/sein monatlicher Versicherungsbeitrag ist. Somit sind alle gesetzlich Versicherten gemeinsam für die im Krankheitsfall notwendige medizinische Versorgung, Arztkosten, Medikamente etc. verantwortlich. Die nötige Versorgung ist damit für jeden gewährleistet.
Die Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung werden zwar vom Staat Deutschland festgelegt, alle weitergehenden Aufgaben werden jedoch individuell von den Einrichtungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen übernommen. Diese sind die Vertreter der (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen und Versicherten.
Akteure des Gesundheitssystems
Das Gesundheitssystem besteht aus einem Netzwerk unterschiedlicher Akteure. Gesundheitspolitisch relevant sind dabei alle Akteure, deren Entscheidungen sich direkt oder indirekt auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung auswirken. Die Akteure selbst verfügen dabei über unterschiedlich großen Einfluss.
In Deutschland herrscht die sogenannte Versicherungspflicht. Das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet sich, sich angemessen zu versichern. Auf der anderen Seite sind die entsprechenden Krankenkassen verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger zu versichern und somit die medizinische Versorgung sicherzustellen. Hierzu schließen die Krankenkassen Verträge mit einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen ab. Die Verträge werden auf Bundes- und auf Landesebene beschlossen. Der Verband aller gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene nennt sich „GKV-Spitzenverband“. Die Interessensvertretung der privaten Krankenkassen ist der „PKV-Verband“. Private Krankenversicherungen bieten ihren Kundinnen und Kunden Voll-, Teil- oder Zusatzversicherungen an.
Im Rahmen der ambulanten Versorgung, sind alle Ärztinnen und Ärzte und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, Pflichtmitglieder in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres jeweiligen Bundeslandes. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte eines jeden Landes sind Mitglieder in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Die zuständigen Verbände auf Bundesebene sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bildet den gemeinnützigen Interessens- und Dachverband der Spitzen- und Landesverbände der Krankenhausträger ab. Krankenhausträger können unter anderem Städte und Gemeinden, Verbände und/oder Privatpersonen und -organisationen sein. Neben der K(Z)BV und dem GKV-Spitzenverband, gehört die DKG zur Trägerorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Auf Ebene der Bundesländer sind alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker Pflichtmitglieder ihrer zuständigen Landeskammer. Zu den Aufgaben der Kammern gehören unter anderem die Überwachung der Berufspflichten und die Einhaltung der Röntgen- und Strahlenverordnung. Sie sind zuständig für die Berufsanerkennung, die Facharztprüfung sowie die Begutachtung und Schlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen. Die Landeskammern haben auf Bundesebene entsprechende Bundeskammern gebildet.
Das Ziel des ÖGD ist der Schutz der gesamten Bevölkerung. Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens, sind nur einige der Aufgaben des ÖGD. Vor allem die kommunalen Gesundheitsämter kümmern sich vor Ort zum Beispiel um die Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, um Infektionsschutz und allgemeine Gesundheitsförderung.
Eine Apotheke vertreibt Arzneimittel und Medizinprodukte zur Versorgung der Bevölkerung oder einer anderen Gesundheitseinrichtung (z.B. Krankenhausapotheke). Darüber hinaus können einzelne Arzneimittel spezieller Rezeptur (z.B. Salben, Tinkturen) durch die Apothekerin oder den Apotheker hergestellt werden. In Deutschland werden Apotheken ausschließlich von Apothekerinnen und Apothekern geführt. Auch die Apothekerverbände schließen Verträge mit den Krankenkassen sowie dem GKV-Spitzenverband auf Bundesebene ab.
Zur Gesundheitsversorgung tragen zudem auch die sogenannten nicht-ärztlichen Heilberufe bei. Hierzu gehören zum Beispiel Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Pflegekräfte oder Hebammen und Geburtshelfer. Soweit sie Kassenleistungen anbieten, schließen auch ihre Verbände Verträge mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen ab.
Ambulante Versorgung
Der ambulante Sektor bildet jegliche Versorgungsleistungen ab, welche nicht in Krankenhäusern oder Kliniken, also im stationären Bereich erbracht werden. Vor allem die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte tragen zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter bei. Teil der ambulanten Versorgung sind jedoch auch die von den Ärztinnen und Ärzten verordneten Arzneimittel, Hilfsmittel, zum Beispiel Hörgeräte, sowie die Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik und Ergotherapie.
Die ambulante ärztliche Versorgung in Hessen wird von gut 12.000 Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sichergestellt. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

