Förderung
Für Studium und Weiterbildung
Famulatur
Seit dem 01.07.2025 fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 250 Euro pro Monat (maximal zwei Monate), wenn du deine Famulatur in einer hessischen vertragsärztlichen Praxis beziehungsweise in einem MVZ ableisten. Die Förderung ist momentan bis zum 31.12.2026 befristet. In folgenden Fachgebieten können Famulaturabschnitte in hessischen Praxen bzw. MVZ gefördert werden:
- Hausärztliche Versorgung: Allgemeinmedizin, Innere Medizin (hausärztlich), Kinder- und Jugendmedizin
- Allgemeinfachärztliche Versorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin (fachärztlich), Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin, Radiologie, Urologie
Förderung beantragen
Medizinstudierende können bei der KVH einen Antrag auf Förderung der Famulatur stellen, wenn die Famulatur bis zum 31. Dezember 2026 absolviert wird. Dabei ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Das ausgefüllte Antragsformular reichst du spätestens vier Wochen nach Abschluss der Famulatur in der hessischen Vertragsarztpraxis mit folgenden Unterlagen bei der KVH ein:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung an einer deutschen Universität (für den Zeitraum der beantragten Famulatur)
- Kopie des Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
- Kopie des unterschriebenen Zeugnisses über die Tätigkeit als Famulus entsprechend der Anlage 6 der ÄApprO
Da das Förderbudget begrenzt ist, werden die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs inklusive aller beizufügenden Dokumente bearbeitet. Die Zahlung des Förderbetrags erfolgt nach Bewilligung des Antrags auf das Konto des Studierenden. Eine gegebenenfalls erforderliche Versteuerung erfolgt durch den Studierenden.
Die genaue Ausgestaltung sowie Aspekte zum Antragsverfahren und der Auszahlung sind den gültigen „Auslegungsbestimmungen Förderung Famulatur“ zu entnehmen.
Der Förderbetrag wird nach Abschluss der Famulatur auf das Konto des Studierenden überwiesen. Dafür muss die Antragstellerin oder der Antragsteller der KVH unaufgefordert die ausgefüllte und durch die hessische Vertragsarztpraxis unterschriebene Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur einreichen (siehe Anlage 6 der ÄApprO 2002 „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“).
Praktisches Jahr
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen fördert Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) mit 595 Euro pro Monat bei Vollzeit-Ausbildung (insgesamt 2.380 Euro für die Dauer des Wahl-Tertials).
Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität
- Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
- Bestätigung durch eine akkreditierte akademische Lehrpraxis im Geltungsbereich der KVH über die Ableistung des Wahl-Tertials.
Der Förderantrag ist vor Aufnahme der Tätigkeit in der akkreditierten akademischen Lehrpraxis zu stellen.
Praxis finden: Medizinstudierende nutzen einfach die Liste mit Lehrpraxen in Gießen oder die Übersichten der jeweiligen Universitäten zu den Lehrpraxen in Marburg und Lehrpraxen in Frankfurt.



