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Ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin
Unser Beitrag
Die KVH an Ihrer Seite

Was wird gefördert?

Aus- und Weiterbildung ist wichtig, auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Hessen. Deshalb darf nicht jeder einfach weiterbilden, sondern muss dafür die entsprechenden Genehmigungen vorweisen.

Außerdem fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt, indem die Praxisinhabenden für die Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung einen monatlichen Zuschuss erhalten. Die monatlichen Fördergelder betragen pro Vollzeitstelle 5.800 Euro, bei Teilzeitstellen entsprechend anteilig.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über den Prozess der Anstellungsgenehmigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung und welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden müssen. 

Ablauf der Weiterbildung

Allgemeinmedizin

Die Weiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) geregelt. Grundlage der hessischen Weiterbildungsordnung ist die „Muster-Weiterbildungsordnung“ (M-WBO) der Bundesärztekammer. Diese regelt für jede Fachrichtung, wie lange die Weiterbildung dauert und welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind.

Wichtig zu wissen: Für jede Landesärztekammer existiert eine eigene Weiterbildungsordnung. 

Am 1. Juli 2020 ist die neue Weiterbildungsordnung für den Facharzt Allgemeinmedizin in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für alle, die die Weiterbildung vor dem 1. Juli 2019 begonnen haben. Zudem dürfen sie mit Anmeldung zur Facharztprüfung entscheiden, nach welcher Weiterbildungsordnung sie geprüft werden möchten.

Ihre ärztliche Weiterbildung

Genehmigung und Förderung in der Allgemeinmedizin

Weiterbildende Praxen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen tätig sind, benötigen zur Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung (ÄiW) eine Genehmigung der KVH. Dazu reichen sie zusammen mit den ÄiW den entsprechenden Antrag auf Genehmigung bei der KVH ein.

  • Kopie der Approbationsurkunde der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung 
  • Kopie des Arbeits-/Anstellungsvertrags

Außerdem besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Genehmigung UND Förderung zu stellen.

  • Weiterbildungsplan der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung
  • Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltstitels der Ärztin/des Arztes in Weiterbildung
  • Unterschriebene Erklärungen/Datenschutzerklärungen (Teil des Antrags)
  • Im Falle eines Quereinstiegs Allgemeinmedizin: Kopie der Facharzturkunde der Ärztin/ des Arztes in Weiterbildung
Wir koordinieren Ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin

Weiterbilden in einem Verbund

Haben sich Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) für die Weiterbildung entschieden, müssen sie die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen können sich zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen. Die Weiterbildung im Verbund bietet ÄiW neben einem verlässlichen Partner und Ansprechpartner Kontinuität, attraktive Rahmenbedingungen und Planbarkeit der Lern- und Lebensphase während der gesamten Weiterbildung.

Wissenswertes zur Weiterbildung

Um eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden zu dürfen, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Diese erteilt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und kann formlos beantragt werden.

Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Arbeitsmedizin
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Humangenetik
  • Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Neurochirurgie, Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Phoniatrie und Pädaudiologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Radiologie, Strahlentherapie
  • Transfusionsmedizin
  • Urologie

Die Reihenfolge der Weiterbildungsabschnitte ist frei wählbar. Ein Weiterbildungsabschnitt wird ab drei Monaten (in Vollzeit) von der Landesärztekammer Hessen anerkannt.

Das strukturierte Weiterbildungskolleg Allgemeinmedizin des Kompetenzzentrums Weiterbildung Hessen an den Universitäten Frankfurt am Main, Marburg und Gießen ergänzt die klinisch-praktische Weiterbildung durch ein attraktives Seminar- und Mentoringprogramm. Die Begleitseminare (viermal jährlich) von Hausärzten/Hausärztinnen für Hausärzte/Hausärztinnen unterstützen bei der täglichen Arbeit und der Facharztprüfung. Parallel dazu können sich angehende Allgemeinmediziner im Mentoringprogramm (ebenfalls viermal jährlich) mit einem qualifizierten Mentor und anderen ÄiW austauschen und ihre Weiterbildung individuell gestalten.

Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft:

Krankenhäuser, die Stellen mit einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung besetzen, erhalten einen finanziellen Zuschuss.

  • 1.650 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle im Fachgebiet Innere Medizin
  • 2.820 Euro erhält das Krankenhaus, wenn die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ableistet.

 

Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

In der überregionalen Koordinierungslandschaft nimmt Hessen durch die Partnerschaft mit den Universitäten eine Vorreiterrolle ein. Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin hilft, die ärztliche Weiterbildung zu verbessern und die Attraktivität des Arztberufes zu steigern.

Auf Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung (§ 75a SGB V) haben in Hessen die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG), die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und die Goethe-Universität Frankfurt am Main (stellvertretend für die Institute für Allgemeinmedizin in Frankfurt, Marburg und Gießen) die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Hessen sowie eines Kompetenzzentrum Weiterbildung Hessen (KW) im Rahmen der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung beschlossen.

Die Koordinierungsstelle ist bei der KVH angesiedelt, die den Kooperationspartnern regelmäßig berichtet. Einen Teil der Aufgaben übernimmt das an den allgemeinmedizinischen Instituten der Universitäten in Frankfurt am Main, Marburg und Gießen eingerichtete KW direkt im universitären Umfeld. Das KW bietet unter anderem ein Mentoringprogramm und verschiedene Veranstaltungen für Weiterbilderinnen und Weiterbilder sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung an.

Die Partner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)

Landesärztekammer Hessen     (LÄKH)

Kompetenzzentrum Weiterbildung Hessen

Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG)