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Das Studium ist geschafft, die Approbationsurkunde ist da – jetzt kann es losgehen mit dem Berufseinstieg! Für viele Ärztinnen und Ärzte bedeutet dieser Schritt trotzdem noch lange nicht das Ende der Ausbildung. Denn alle, die die ärztliche Ausbildung abgeschlossen und die Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit haben, können sich weiterbilden lassen, um in einem bestimmten Gebiet als Fachärztin oder Facharzt zu arbeiten.

Die Facharztweiterbildung

Das Wichtigste vorab: Die Weiterbildung unterscheidet sich von Facharzt zu Facharzt stark. Sie kann zum Beispiel in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilt sein. Die Aufteilung der Weiterbildungsabschnitte hängt auch hier von der gewählten Fachrichtung ab. Ist eine ambulante Weiterbildung vorgesehen, kannst du diese zum Beispiel in einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) absolvieren. Gegen Ende der Weiterbildung meldest du dich dann bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) zur Facharztprüfung an und legst dort nach dem Ende der kompletten Weiterbildungszeit die Facharztprüfung ab.

Insgesamt kannst du aus 33 fachärztlichen Gebieten wählen, in welchem du dich weiterbilden lassen möchtet. Ein Gebiet ist ein definierter Teil einer medizinischen Fachrichtung und bestimmt auch die Grenzen für die Ausübung deiner fachärztlichen Tätigkeit – also ganz konkret: Was darfst du als Fachärztin oder Facharzt, was nicht? Die Weiterbildungsdauer unterscheidet sich dabei von Gebiet zu Gebiet teilweise erheblich: Während für Biochemie „nur“ 48 Monaten vorgesehen sind, sind es in der Neurochirurgie 72 Monate.

Wir fördern deine Facharztweiterbildung!

Wie schon im Studium ist die KV Hessen auch in der Facharztweiterbildung an deiner Seite. Aufgrund des prognostizierten Mangels an Hausärztinnen und Hausärzten in Hessen in einigen Jahren fördern wir besonders Medizinerinnen und Mediziner, die sich für eine Weiterbildung im Bereich Allgemeinmedizin entscheiden. Hier erhält die Praxis, in der du den ambulanten Teil deiner Weiterbildung absolviert, bis zu 24 Monate lang 5.000 € Förderung, die dir in voller Höhe als monatliches Bruttogehalt auszuzahlen sind.

Allgemeinmedizin ist nicht dein Wunschgebiet? Auch in anderen Bereichen können Praxen die Weiterbildungsförderung erhalten. Die förderfähigen Gebiete werden immer zum 1. Oktober des Jahres festgelegt. Aktuell gehören dazu: Allgemeine Chirurgie, Angiologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Rheumatologie, Orthopädie, Psychatrie, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Neurologie sowie Urologie.

Wir sind für dich da!

Noch nicht genug vom Thema? Viele Infos sowie alles zur Förderung der Weiterbildung im Bereich Fachärzte erhältst du bei der KV Hessen sowie beim Ärztlichen Kompetenzzentrum Hessen.

 

Alexander Kowalski

Dein persönlicher Ansprechpartner

Noch Fragen? Dann steht dir unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Tel: 069 24741-6996

E-Mail: info[at]arzt-in-hessen.de