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Wir unterstützen Dich während der Famulatur

Im Auftrag des Landes unterstützte die KV Hessen bislang Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis nach § 73 Abs. 1a SGB V in einer ländlichen Region Hessens absolvierten. Diese Förderung läuft allerdings demnächst aus.

Ab dem 1. Juli 2025 greift aber direkt eine neue Regelung: Studierende der Medizin können sich nun auf eine Förderung von 250 € für maximal zwei Monate für Famulaturen in allen hessischen Vertragsarztpraxen und MVZ bewerben - unabhängig von der Gemeindegröße. Gefördert werden Famulaturen in vielen Fachrichtungen – von Allgemeinmedizin über Chirurgie bis Radiologie. Bei dieser Regelung kann dein Antrag auf Förderung bis spätestens vier Wochen nach Abschluss der Famulatur eingereicht werden. Aber Achtung: Die Plätze sind begrenzt – also schnell sein lohnt sich!

Weitere Informationen und alle nötigen Antragsformulare erhältst du hier:

Alexander Kowalski

Dein persönlicher Ansprechpartner

Noch Fragen? Dann steht dir unser Team selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Tel: 069 24741-6996

E-Mail: info[at]arzt-in-hessen.de