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Lass dich nieder – und zwar genau so, wie du es möchtest. Denn auch als selbständige Ärztin oder selbstständiger Arzt musst du dich nicht alleine durchs Berufsleben schlagen, schließlich gibt es viele Organisationsformen, bei denen du dein eigener Chef bist, aber dennoch im Team arbeiten kannst. Hier stellen wir dir einige vor.

Anstellung

Wenn du nicht sofort selbstständig sein, aber trotzdem ambulant arbeiten möchtest, kannst du ganz entspannt im Angestelltenverhältnis in den Beruf starten. Das geht in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder auch bei einer einzelnen Vertragsärztin oder einem einzelnen Vertragsarzt. Außerdem gibt es die Variante, dass Praxisinhaber jemanden im Modell Jobsharing anstellen und ihr euch einen Arztsitz teilt (s. u.).

Berufsausübungsgemeinschaft

Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft (kurz BAG oder auch Gemeinschaftspraxis) arbeiten mehrere Ärztinnen oder Ärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtung zusammen. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass sie in den gleichen Räumen arbeiten, eine BAG ist sogar KV-übergreifend möglich. Aber die an einer BAG Beteiligten nutzen zusammen eine Patientenkartei und rechnen gemeinsam ab.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

In einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und bieten für Versicherte so vielfältige Leistungen unter einem Dach an. Die Mediziner im MVZ können als Zugelassene oder Angestellte arbeiten. Sie nutzen Räume und medizinische Geräte zusammen und betreuen einen gemeinsamen Patientenstamm.

Praxisgemeinschaft

Andersherum ist es bei einer Praxisgemeinschaft: Hier werden zwar medizinische Geräte, Praxisräume und Personal gemeinsam genutzt, aber alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte betreiben rechtlich eine eigene Praxis und verfügen über eine eigene Patientenkartei. Auch die Quartalsabrechnung erfolgt getrennt.

Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich eine Ärztin oder ein Arzt mit bestehender Praxis (Seniorpartner) und eine hinzukommende Ärztin oder ein hinzukommender Arzt (Juniorpartner) der gleichen Fachrichtung einen Arztsitz. Hier gibt es zwei Varianten: Senior- und Juniorpartner können eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bilden. Dabei sind beide Teilnehmer gleichberechtigt, die hinzukommende Ärztin bzw. der hinzukommende Arzt erhält eine beschränkte Zulassung, die an die BAG gebunden ist. Bei der zweiten Variante des Jobsharings arbeitet die Juniorpartnerin bzw. der Juniorpartner im Anstellungsverhältnis und erhält keine eigene Zulassung.

Alexander Kowalski

Dein persönlicher Ansprechpartner

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