Weiterbildungsordnung, Logbücher und Zeugnisse
Einführung
Die Fachärztliche Weiterbildung ist in der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) geregelt. Grundlage der hessischen Weiterbildungsordnung ist die „Muster-Weiterbildungsordnung“ (M-WBO) der Bundesärztekammer. Diese regelt für jede Fachrichtung, wie lange die Weiterbildung dauert und was dabei für Bedingungen zu erfüllen sind. Für jede Landesärztekammer existiert somit eine eigene Weiterbildungsordnung. Das sollten Sie später bei einem möglichen Wechsel der Weiterbildungsstelle zwischen den Bundesländern unbedingt beachten.
Die Weiterbildungsordnung können Sie auf der Internetseite der LÄKH oder der Bundesärztekammer (BÄK) herunterladen. Sie enthält unter anderem die Mindest-Weiterbildungszeiten für jede Fachrichtung, den OP-Katalog in chirurgischen Fächern, die Mindestanzahl an Gutachten und diagnostischen Maßnahmen und alle anderen Dinge, die Sie im Laufe Ihrer Weiterbildung durchführen müssen.
Die WBO ist in drei Abschnitte gegliedert:
Abschnitt A:
Der Abschnitt A enthält allgemeine Regeln. Zum Beispiel, dass die Weiterbildungszeit vergütet wird und dass jeder Abschnitt mindestens sechs Monate lang sein muss bzw. bis zu 12 Monate in Abschnitten von mindestens drei Monaten angerechnet werden können. Die Weiterbildung findet grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich statt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung, die mindestens 20 Stunden die Woche betragen muss, verlängert sich die Weiterbildungszeit anteilig.
Abschnitt B:
Der Abschnitt B ist der Hauptteil der WBO mit allen Gebieten, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen. Es gibt zum Beispiel die Gebiete Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie und Urologie.
Abschnitt C:
Im Abschnitt C sind die Zusatzweiterbildungen beschrieben, die Sie an Ihre Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung anhängen können. Dazu zählt zum Beispiel die Notfallmedizin (die einzige Zusatzweiterbildung, die Sie bereits während der Facharztweiterbildung erwerben können).
Sobald Sie die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt haben, können Sie sich zur Facharztprüfung anmelden.
Sie können die Facharztweiterbildung nur in einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) absolvieren. Es muss eine Weiterbildungsbefugnis, zum Beispiel von dem Praxisinhaber oder der Praxisinhaberin für Ihr angestrebtes oder anrechenbares Fach vorliegen. Auf der Internetseite der LÄKH finden Sie ein Verzeichnis aller hessischen weiterbildungsbefugten Personen. Beachten Sie bitte, dass die Befugnis der Person und nicht ausschließlich dem Krankenhaus bzw. der Praxis erteilt wird. Es ist also empfehlenswert, auf einen baldigen Ruhestand oder Wechsel der weiterbildungsbefugten Person zu achten und zeitnah die notwendigen Unterschriften zu besorgen.
Es ist wichtig, dass Sie nicht nur alle Abschnitte der Weiterbildung absolvieren, sondern dass Sie auch alles, was Sie gemacht haben, dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt entweder durch die Zeugnisanlagen zur Weiterbildungsordnung oder durch das e-Logbuch der LÄKH. Ihre weiterbildungsbefugte Ärztin bzw. Ihr weiterbildungsbefugter Arzt muss diese regelmäßig abzeichnen. Außerdem erfolgt nach Abschluss jeden Abschnittes ein Abschlussgespräch mit Ihnen, mindestens jedoch einmal jährlich. Dabei sollten Ihre Weiterbildungsbefugten Ihnen Feedback zu Ihrer Arbeit geben, Ihren aktuellen Stand beurteilen und gemeinsam mit Ihnen weitere Ziele formulieren. Den Inhalt des Gespräches müssen Sie dokumentieren.
Hinweis: Es lohnt sich, wenn Sie die Weiterbildungsinhalte (zum Beispiel Sonografien) nicht nur kompetenzbasiert dokumentieren, sondern auch quantitativ. Die quantitative Dokumentation wird Ihnen später für die genehmigungspflichtigen Leistungen der KV Hessen angerechnet.
Für jeden Weiterbildungsabschnitt erhalten Sie ein Weiterbildungszeugnis. Es enthält ausschließlich die Unterschrift(en) der Weiterbildungsbefugten. Auf dem Weiterbildungszeugnis steht, ob Sie in Voll- oder Teilzeit gearbeitet haben und ob es Unterbrechungen gab. Wenn Sie in verschiedenen Bereichen tätig waren, zum Beispiel Intensivstation und Notaufnahme oder ähnlichem, werden genaue Angaben zum zeitlichen Umfang gemacht. Auf dem Weiterbildungszeugnis stehen auch die von Ihnen erworbenen Kenntnisse und eine ausführliche Stellungnahme der weiterbildungsbefugten Personen zu Ihrer fachlichen Eignung.