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Zwei Hände, eine hält einen Stift die andere ein Blatt Papier
Weiterbildung
Der Weg zur Facharztanerkennung

Einführung

Im Leben lernt man nie aus: Erinnern Sie sich? Als Sie fünf Jahre alt waren, sehnten Sie sich danach, endlich in die Schule zu kommen. Jahre später freuten Sie sich auf die Zeit nach dem Schulabschluss. Dann kam Ihnen der Gedanke: „Wenn ich nur endlich mein Physikum habe ...“ und schließlich lernten Sie für das Hammer-Examen, bestanden es und konnten erst mal eine lange Zeit ohne Prüfungen genießen. Wenn nicht, dann stecken Sie noch mitten im Studium.

Das Leben und Lernen sowie geprüft werden geht weiter. Nach dem Studium kommt die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin. Dann sind Sie Arzt oder Ärztin in Weiterbildung oder Assistenzärztin oder -arzt, wie es im Krankhaus-Jargon gerne genannt wird. Die Stationen und Inhalte der Weiterbildung sind einheitlich in der Weiterbildungsordnung (WBO) geregelt.

Bevor wir mit der Weiterbildung beginnen, lassen Sie uns der Vollständigkeit halber das Medizinstudium Revue passieren. Das Physikum (Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) haben Sie mittlerweile in der Tasche. Somit beginnt für Sie im fünften Fachsemester der sogenannte "klinische Abschnitt" im Studium der Humanmedizin. Dieser Abschnitt umfasst acht Semester. In dieser Phase liegt der Fokus auf der praktischen Arbeit.

Der Unterricht findet ähnlich wie in der Vorklinik, in den folgenden sechs Semestern zunächst in Form von Vorlesungen, Praktika und Seminaren statt. Die letzten beiden Semester bilden dann ein "Praktisches Jahr" oder auch kurz "PJ" genannt.

Vorlesungen und Seminare lassen sich in zwei große Gruppen unterteilen: die klinisch-theoretischen und die klinisch-praktischen Fächer. Zu den klinisch-theoretischen zählen Fachbereiche wie Pathologie, allgemeine Pharmakologie und Radiologie – also Fächer mit eher geringem Patientenkontakt und kurativer Tätigkeit. An vielen Hochschulen werden die Lehrveranstaltungen in diesem Bereich quasi als Fundament für die weitere Ausbildung in den ersten klinischen Semestern betrachtet. Zur zweiten Gruppe – dem klinisch-praktischen Bereich –zählen die klassischen kurativen Fächer wie Innere Medizin, Chirurgie und Kinderheilkunde, um nur ein paar zu nennen.

Im klinischen Abschnitt steht das praktische Erlernen des ärztlichen Handelns im Mittelpunkt. Hier werden die grundlegenden Fertigkeiten zur Patientenuntersuchung vermittelt. Außerdem werden das sogenannte Blockpraktikum und die ärztlichen Praktika absolviert. Letztere werden als Famulaturen bezeichnet und finden während der vorlesungsfreien Zeit statt.

Nach dem zehnten Fachsemester erwartet Sie der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Hier müssen Sie Ihr Wissen in schriftlicher Form unter Beweis stellen. Danach können Sie mit dem Praktischen Jahr beginnen. In zwei von drei Tertialen werden Sie auf Station tätig sein. Je ein Drittel des Jahres absolvieren Sie in einem chirurgischen Fach und in einem Bereich der Inneren Medizin. Im dritten Tertial haben Sie die Möglichkeit das Fach selbst zu wählen. Dies kann unter anderem auch in einer hausärztlich tätigen Praxis, also im ambulanten Bereich, absolviert werden.

Im Anschluss an das PJ findet die mündlich-praktische Prüfung (Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) statt.

Bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben somit das Studium erfolgreich abgeschlossen. Sie können mit der Fachärztlichen Weiterbildung beginnen, sobald Sie die Approbation erhalten haben und Ihnen die Berufserlaubnis erteilt wurde. Absolventen/Absolventinnen der Medizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.

Um als Vertragsärztin bzw. Vertragsarzt tätig werden zu können, müssen Sie über eine Facharztanerkennung verfügen. Mit Erhalt der Approbation stellt sich Ihnen die Frage, in welchem Bereich Sie künftig tätig werden und in welchem Bereich Sie dementsprechend Ihre Weiterbildung absolvieren möchten.

Hier stehen Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das weite Feld der medizinischen Fachrichtungen mit über 30 Gebieten steht Ihnen auf jeden Fall offen.

Haben Sie sich entschieden, in welche medizinische Richtung Sie gehen wollen, müssen Sie die Weiterbildung nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung absolvieren.

Die Weiterbildungsordnungen werden durch die Landesärztekammern der Länder veröffentlicht und orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, sie sind jedoch teilweise verschieden. Mit der absolvierten Weiterbildung können Sie in jedem Bundesland tätig werden.

Die Weiterbildungsordnungen (WBO) sind Grundlage dafür, wie und welche Inhalte erlernt werden müssen. Hier ist beispielsweise festgelegt, wie lange die Weiterbildungszeit für eine Qualifikation ist oder welche Kenntnisse tatsächlich für den Erwerb der Facharztanerkennung nachgewiesen werden müssen. Zum Erlernen aller Inhalte, müssen Sie die Weiterbildung in einer von der Landesärztekammer genehmigte Weiterbildungsstätte absolvieren. Welche Praxis oder Klinik in Ihrem Umkreis eine Weiterbildungsbefugnis hat und für welche fachliche Weiterbildung diese zuständig sind, finden Sie in der Suche nach Weiterbildungsbefugten der Landesärztekammer Hessen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach den passenden Weiterbildungsstätten.

Sie haben eine passende Weiterbildungsstätte gefunden, stationär oder ambulant, und starten nun mit Ihrer Weiterbildung. Welche fachlichen Abschnitte Sie erbringen müssen entnehmen Sie, wie oben erwähnt, der Weiterbildungsordnung. Ein Abschnitt muss mindestens 3 Monate in Vollzeit andauern, bevor er anrechenbar wird. Wenn Sie in Teilzeit angestellt werden (50%), müsste der Abschnitt entsprechend mindestens 6 Monate dauern, um anrechenbar zu sein.

Da Sie während der Weiterbildung ganz verschiedene Inhalte erlernen sollen, wird es nötig sein, mehrfach Ihre Weiterbildungsstätte zu wechseln. Für eine reibungslose und wenig bürokratische Koordination Ihrer Weiterbildung, gibt es zudem die sogenannten Weiterbildungsverbünde und -netzwerke. Hier gehen viele unterschiedliche Weiterbildungsstätten und -befugte Hand in Hand und sind untereinander für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung vernetzt. Gerne können Sie sich weitere Informationen hierzu bei Ihrer Zukunftsmanagerin oder Ihrem Zukunftsmanager holen.

Sie haben die zeitlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt? Dann können Sie den Antrag auf die Facharztprüfung stellen. Dies können Sie bei der Landesärztekammer Hessen bereits drei Monate vor Ende Ihrer Weiterbildung machen. Dem Antragsformular zur Facharztprüfung im Original sind folgende Nachweise beizufügen:

  • Alle Weiterbildungszeugnisse in beglaubigten Kopien, welche die Beantragung der Bezeichnung betreffen
  • Alle Anlagen zum Zeugnis gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 01.11.2005, zugehörig zu den Weiterbildungszeugnissen in beglaubigten Kopien
  • Differenzierte/s OP-Verzeichnis/se: Sofern der Nachweis von Operationen verlangt wird, ist ein Verzeichnis der selbständigen Durchführung erforderlich, welches von der oder dem befugten Ärztin bzw. Arzt gegengezeichnet werden muss. Die Aufschlüsselung muss entsprechend der Gruppeneinteilung in den „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung“ vorgenommen werden und nach Art des Eingriffes und anatomischer Region differenziert sein. Diese sind auf jeder Seite auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (letzte Seiten der Anlage zum Zeugnis) in beglaubigten Kopien zusammenzustellen
  • Alle Arbeitsverträge in einfacher Kopie, welche die Beantragung der Bezeichnung betreffen
  • Kursbescheinigung/en in beglaubigter Kopie, falls diese für die Anerkennung gemäß der Weiterbildungsordnung erforderlich sind

Nach Eintreffen der Prüfungszulassung erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine verbindliche Ladung zur Prüfung.

Die mündliche Prüfung dauert mindestens 30 Minuten, ist eine Einzelprüfung und nicht öffentlich. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Ärztinnen und Ärzten, die von der Landesärztekammer Hessen ausgewählt werden. Zwei davon besitzen die zu prüfende Facharztanerkennung. Auch eine Ärztin bzw. ein Arzt in Weiterbildung sitzt im Ausschuss.

Hilfreich bei der Vorbereitung sind aktuelle Leitlinien, Reviews aus Fachzeitschriften, Prüfungsprotokolle und „frische“ Fachärztinnen und -ärzte als Hinweisgebende. Direkt nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt. Es gibt keine Noten – nur „bestanden“ oder „nicht bestanden.“ Eine Wiederholungsprüfung ist nach frühestens drei Monaten möglich, bis dahin sind alle eventuellen Auflagen des Prüfungsausschusses zu erfüllen.

Kurzfristige Absagen – abgesehen zum Beispiel von Krankheit (Attest wird benötigt) – können nicht berücksichtigt werden. Sofern kein ausreichender Verschiebungsgrund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.Die frühestmögliche erneute Teilnahme an der Prüfung wäre dann erst wieder in drei Monaten möglich.

Sie sind nun Fachärztin oder Facharzt und möchten sich niederlassen?
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Das Team Nachwuchsförderung Sie weiterhin bei Ihrem Vorhaben und auch Ihre Beratungscenter steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Ihnen steht auch die Möglichkeit frei, nun eine bestimmte Schwerpunktbezeichnung oder Zusatz-Weiterbildung zu erwerben. Schauen Sie am besten gleich in der aktuellen Weiterbildungsordnung nach.

Grundsätzlich ist eine mehrjährige Stehzeit (Erfordernis der mehrjährigen Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nach § 5 Absatz 2 WBO) zu erfüllen, bevor Sie weiterbilden dürfen. Ferner müssen Sie persönlich und fachlich geeignet sein, um weiterbilden zu dürfen. Es bedarf eines Antrages, der vom Präsidium der Landesärztekammer Hessen abschließend befürwortet oder abgelehnt wird.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Informationen hierzu erhalten wollen.