Das Medizinstudium
Der Ablauf des Medizinstudiums unterteilt in drei Teile, die Vorklinik, die Klinik und das praktische Jahr. Zudem sind als Pflichtleistungen im Medizinstudium drei Prüfungen zu bestehen, das sogenannte dreiteilige Staatsexamen.
Im Folgenden erläutern wir die verschiedenen Abschnitte des Studiums und die Inhalte.
Der vorklinische Teil dauert vier Semester und soll die theoretischen Grundlagen vermitteln, die für eine spätere Tätigkeit als Ärztin oder Arzt erforderlich sind.
Hier werden zunächst soziale und biologische Inhalte vermittelt. Dabei geht es darum, die Anatomie des menschlichen Körpers, seine physiologischen Funktionen und seine biochemischen Grundlagen kennenzulernen und zu verstehen. Neben dem theoretischen Wissen ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung und ein Krankenpflegepraktikum zu absolvieren.
Zu den theoretischen Inhalten im Rahmen des ersten Studienabschnitts der Vorklinik gehören:
- Chemie
- Biologie
- Physik
- Biochemie
- Anatomie
- Physiologie
- medizinische Psychologie / Soziologie
Im Anschluss an den vorklinischen Teil findet der Erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung „Physikum“ (M1) statt.
Im klinischen Teil werden Inhalte theoretisch wie auch praktisch behandelt, unter anderem werden Krankheiten und Heilungsmethoden vermittelt, von der Allgemeinmedizin über die Chirurgie bis hin zur klinischen Chemie.
Inhalte, die den Studierenden im ersten Abschnitt der Klinik begegnen werden:
- medizinische Mikrobiologie
- allgemeine Pathologie
- klinische Chemie
- Pathophysiologie und -biochemie
- Radiologie
- allgemeine Pharmakologie
- medizinische Biometrie
- Anamnese und klinische Untersuchung
- der Notfallkurs
- die Geschichte der Medizin
- Humangenetik
- Immunologie.
Im zweiten Abschnitt des klinischen Teils werden Inhalte vermittelt, die sich an den ärztlichen Fachrichtungen orientieren, unter anderem:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie
- Gynäkologie
- HNO
- Innere Medizin
- Klinische Pharmakologie
- Klinische Radiologie
- Neurologie
- Orthopädie und Unfallchirurgie
Außerdem umfasst der zweite Studienabschnitt die Famulatur. Die Famulatur ist ein Praktikum, in dem Medizinstudierende praktische Erfahrungen im Krankenhaus oder einer Praxis erlangen sollen.
Nach der ersten schriftlichen Prüfung bis zum Praktischen Jahr sind insgesamt vier Abschnitte der Famulatur von jeweils 30 Tagen abzuleisten.
Dies ist in der vorlesungsfreien Zeit zu erledigen, also in den Semesterferien oder in einem Urlaubssemester. Die Famulaturen unterteilen sich in ambulante, stationäre und hausärztliche Patientenversorgung.
Stationäre Patientenversorgung:
Zwei Famulaturen müssen im stationären Bereich absolviert werden, also in einer Klinik oder in einer Reha-Einrichtung.
Ambulante Patientenversorgung:
Eine Famulatur muss in einer Arztpraxis oder einer ambulanten Einrichtung (Poliklinik, Ambulanz, Notaufnahme) absolviert werden.
Hausärztliche Patientenversorgung:
Die vierte Famulatur muss in einer Hausarztpraxis absolviert werden.
Um Studierende während der Famulatur zu unterstützen, fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit bis zu 25.000 Einwohnern mit 595 Euro pro Monat.
Ist der klinische Teil absolviert, geht es zum Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung „Hammerexamen“ (M2).
Im dritten und letzten Abschnitt des Studiums findet das Praktische Jahr statt. Während man in den ersten zehn Semester sehr viel Zeit mit Theorie und Lernen verbracht hat, darf man nun endlich viele praktische Aufgaben ausführen. Es wird nun richtig mit Patientinnen und Patienten in einer Klinik oder einer Arztpraxis gearbeitet, um das Handwerkszeug für den späteren Arztberuf zu erlernen. Dabei werden einfache Tätigkeiten wie Blut abnehmen erlernt, aber auch schon eigenständige Patientenbehandlungen durchgeführt
Das Praktische Jahr, auch kurz PJ genannt, unterteilt sich in drei Tertiale: jeweils vier Monate im Krankenhaus in den Bereichen Innere Medizin und Chirurgie sowie einem dritten Wahlfach.
Wenn das dritte Wahlfach in einer anerkannten akademischen Lehrpraxis in der Allgemeinmedizin absolviert wird, fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Medizinstudierende mit 595 Euro pro Monat bei Vollzeit-Ausbildung (insgesamt 2.380 Euro für die Dauer des Wahl-Tertials).
Zum Abschluss des Studiums findet nun der Dritte Abschnitt der ärztlichen Prüfung „mündliche-praktische Prüfung“ (M3) statt.
Wurde das Studium erfolgreich absolviert, wird die Approbation erteilt und man darf den Berufstitel „Arzt“ tragen.
Nun steht der fachärztlichen Weiterbildung nichts mehr im Wege.
