Qualitätsmanagement in der Praxis
Qualitätsmanagement
Unter Qualitätsmanagement (QM) versteht man die systematische und kontinuierliche Durchführung von Aktivitäten, mit denen beständig eine Qualitätsförderung erzielt werden soll. Der Vorteil eines QM Systems liegt dabei in der ganzheitlichen Betrachtung, welche alle relevanten Aspekte für die Praxis berücksichtigt. Gerade bei Praxis-Neugründungen kann dies ein hilfreiches Grundgerüst sein und erste Strukturen bieten. Qualitätsmanagement dient in erster Linie der Maximierung von Patienten- und Mitarbeitersicherheit. Im Mittelpunkt des QM-Systems steht die Prozessoptimierung zur Erfüllung der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, der Praxis und der Mitarbeitenden. Konkret heißt das, dass Strukturen zu Organisation und Arbeitsabläufen gebildet, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Das QM umfasst also ganzheitlich alle Strukturen in der Praxis. Verantwortlich ist die Praxisleitung. Die Umsetzung kann und sollte in Form des zu bestimmenden QM-Koordinators durch Praxispersonal oder eine Praxismanagerin oder einen Praxismanager erfolgen.
Alle an der ambulanten Versorgung teilhabenden Praxen bzw. Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sind seit 2004 zur Implementierung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen QMs gesetzlich verpflichtet (§135a SGB V). Konkretisiert wurde das Gesetz durch die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die erstmalig im Jahr 2006 in Kraft getreten ist. Dort sind die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM geregelt. Es handelt sich dabei um eine sektorenübergreifende Richtlinie, jedoch sind die Inhalte an die strukturelle und personelle Ausstattung der Praxis individuell anzupassen.
Die QM-Richtlinie gliedert sich in zwei Teile auf : Teil A als sektorenübergreifenden (allgemeinen) und einen sektorenspezifischen Teil B.
Gemäß der Richtlinie ist ein einrichtungsinternes QM innerhalb von 3 Jahren nach Praxisgründung oder -übernahme zu etablieren. Dazu stellt die Richtlinie neben den verpflichtenden Inhalten eines Risiko- und Fehlermanagements einige Grundelemente des QMs und Instrumente zur Umsetzung dar, so z.B. Selbst-& Fremdbewertungen bzw. Patientenbefragungen, Checklisten, Notfallmanagement etc. Nur wenn es aufgrund individueller Rahmenbedingungen nicht möglich ist, kann auf die Anwendung einzelner Methoden und Instrumente des QMs verzichtet werden.
Niederlassungsinteressierte Ärztinnen und Ärzte erhalten bereits in der Veranstaltung „Doc’s Camp“ im Rahmen eines Vortrags einen ersten Einblick in das Qualitätsmanagement für Praxen. Nach erfolgreicher Niederlassung können sich die Mitglieder dann speziell zur Einführung eines einrichtungsinternen QMs beraten und unterstützen lassen. Dazu zählen Veranstaltungen wie QEP® Grundkurs oder QM – In vier Schritten zum „roten Faden“ mit QEP®.
Im Rahmen der Praxistätigkeit häuft sich natürlich auch ein Erfahrungsschatz zum Thema QM an, welchen Sie gerne mit anderen Mitgliedern der KVH austauschen können. Dazu dient der Erfahrungsaustausch für QM-Verantwortliche. Hier können sie aber auch von Erfahrungen anderer Praxen lernen und profitieren. Bei Abgabe oder Beendigung einer Praxis kann es hilfreich sein, die Zufriedenheit mit der Praxis abbilden zu lassen. Hierzu kann das kostenlose Angebot von Patientenbefragungen in der eigenen Praxis wahrgenommen werden.
Überprüft wird der Umsetzungsstand von QM in der ambulanten Versorgung alle zwei Jahre durch eine bundesweite Erhebung in Form eines digitalen Fragebogens, welchen die 4% der zufällig ausgewählten Einrichtungen ausfüllen müssen. Die Stichprobe soll somit Aufschluss auf mögliche Verbesserungspotenziale bieten, die eventuelle Anpassungen der Richtlinie durch den G-BA nach sich ziehen. Das Gute für die Praxen: es erfolgen keine Sanktionen bei Nichterfüllung der Ziele der Richtlinie. Die Kommission behält sich lediglich eine Beratung der jeweiligen Praxis vor.
Zur Unterstützung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit einigen Pilotpraxen und dem Deutschen Ärzteverlag das spezifisch auf den ambulanten Bereich zugeschnittene QM-System QEP® entwickelt, Qualität und Entwicklung in Praxen. Dieses ist sowohl in einer Version für Arztpraxen als auch für pdsychotherapeutische Praxen erhältlich und kann über die KVH kostengünstig erworben werden (Bestellung QEP®-Unterlagen). Es besteht aus einem Zielkatalog, welcher neben optionalen Zielen die verpflichtend umzusetzenden Kernziele der QM-Richtlinie abbildet. Unterstützt wird der Zielkatalog durch das QEP® Manual, welche bereits vorgefertigte Musterdokumente für Ihre Praxis enthält.
Die KVH unterstützt und berät ihre Mitglieder zu sämtlichen Bereichen des QMs. So können Sie zunächst eine allgemeine Beratung zum Thema QM und QEP® erhalten. Neben den Beratungsangeboten bietet die KVH auch zahlreiche Fortbildungen in ihrem Fortbildungsprogramm an (Fortbildung buchen).
Sollten Sie an einer Etablierung von QEP® in Ihrer Praxis interessiert sein, so bietet die KVH Ihnen das Praxisprojekt mit QEP® an. Dort begleiten und unterstützen wir Sie auf dem Weg der Umsetzung, die in der Regel 6 Monate dauert und von den QM-Beraterinnen und -Beratern begleitet wird.
Das Beste: Für Mitglieder der KVH sind alle genannten Beratungsangebote kostenfrei.
