Genehmigungspflichtige Leistungen
Genehmigungspflichtige Leistungen
Jede Patientin und jeder Patient möchte sich in einer Arztpraxis wohlfühlen und sich verständlicherweise sicher sein, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin auch über die nötigen Qualifikationen verfügt, um eine entsprechende Untersuchung durchzuführen. Deshalb unterliegen Behandlungen in Deutschland hohen Qualitätsstandards. Um bestimmte ärztliche Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) erbringen und abrechnen zu können, müssen Vertragsärztinnen und -ärzte dementsprechend spezifische Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen.
Um diese spezifischen Leistungen abrechnen zu können, muss eine Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt und schließlich erteilt werden. Erst nach der Genehmigung kann die entsprechende Leistung durchgeführt und abgerechnet werden. Welche Leistungen eine zusätzliche Genehmigung benötigen, ist bundeseinheitlich festgelegt.
Für jede der einzelnen genehmigungspflichtigen Leistungen werden individuelle Voraussetzungen benötigt. Das bedeutet, dass auch für jede dieser Leistungen ein spezifischer Antrag bei der KVH gestellt werden muss. Auf der entsprechenden Webseite der KVH finden Sie Ihre gewünschten Leistungen, die nötigen Voraussetzungen und alle Antragsformulare. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit sich von dem jeweils zuständigen Fachpersonal individuell beraten zu lassen.