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Ambulantes
Gesundheitswesen
Digitalisierung im Gesundheitswesen

SmED - Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland

SmED (ausgesprochen S·med) ist ein Software-Verfahren in Deutschland, das zur schnellen und präzisen Beurteilung von medizinischen Notfällen entwickelt wurde. Die Software ermöglicht medizinischem Fachpersonal, wie Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die Dringlichkeit einer Situation einzuschätzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen. SmED dient dazu, Ressourcen effizient zu nutzen und Patientinnen und Patienten je nach Schwere ihres Zustands gezielt an die richtige medizinische Einrichtung weiterzuleiten. SmED hilft zudem bei der Gesprächsführung und -dokumentation (Assessment) und führt damit auch zu effizienteren Abläufen im Gesundheitswesen.

Der Einschätzungs-Prozess von SmED kann telefonisch durch Rettungsleitstellen (über den Browser), aber auch vor Ort im Rettungswagen oder am Empfang in Notaufnahmen (durch Tablet/PC, der sogenannte SmED Kontakt+) durchlaufen werden. Durch systematische Fragen kann SmED eine Empfehlung hinsichtlich der Dringlichkeit und des angemessenen Ortes der Behandlung (z. B. in die Klinik oder in die Arztpraxis) geben. SmED beantwortet die Fragen: „Wie eilig?“ und „Wohin?“. Es erfolgt eine Begründung der Entscheidung bzw. der Empfehlung, aber keine Diagnose. Eine Diagnose erfolgt nur durch den Arzt/die Ärztin.

Die Funktion von SmED

SmED ist ein Medizinprodukt der Klasse I (MDD) bzw. Klasse IIb (MDR) und wird durch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) bereitgestellt.
Zunächst erfolgt die Abfrage von verschiedenen Merkmalen, wie z. B. Alter, Geschlecht, bestehender Schwangerschaft, Vorerkrankungen, eigene Medikation. Anhand dieser Parameter erfolgt eine Vortriage und anschließend die Prüfung auf Kennzeichen eines Notfalls und den Ausschluss einer unmittelbaren Lebensbedrohung. Dann werden Symptome und ggf. bestehende Begleitbeschwerden abgefragt. Die Fragen sind dabei nach Dringlichkeit geordnet und es kann eine vertiefende Abfrage von möglichen Risikofaktoren erfolgen. Anschließend wird der Behandlungszeitpunkt (die Dringlichkeit) und die Versorgungsebene (Behandlungsort) empfohlen. Unterschieden wird in 4 Dringlichkeitsstufen: Notfall, schnellstmöglich, binnen 24 Stunden oder über 24 Stunden möglich. Zudem auch in vier Versorgungsebenen: Rettungsdienst, Notaufnahme, Vertragsarzt, Telekonsultation. SmED kann auch Hinweise geben, wie sich Patientinnen und Patienten selbst behandeln können, bis der Arztbesuch erfolgt.

Know How

Durch die gezielten und systematischen Fragen können aktuell bis zu 125 Beschwerden anhand von Fragen-Antworten zu Symptomen, Krankheitsbildern, Vorerkrankungen und Risikofaktoren ausgewertet werden. SmED ist dabei kein selbstlernendes System. Die Wissensdatenbank von SmED beruht auf mehr als 2.200 wissenschaftlichen Publikationen.
Seit Januar 2020 wurden rund 6 Millionen Anwendungen gezählt. Auf dem Dashboard des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) können aktuelle Ergebnisse aus der SmED im Rahmen der Anrufe auf der 116 117 angezeigt werden: https://smed.ziapp.de/.

  • Handlungssicherheit für Anwenderinnen und Anwender
  • Einheitlicher Ersteinschätzungsstandard für alle Anwendungsorte sowie die Aktivierung von passivem Wissen der Anwenderinnen und Anwender (https://kv-innovationsscout.de/projekt/smed)
  • Patientinnen- und Patientensicherheit hinsichtlich abwendbarer gefährlicher Verläufe, die sicher erkannt werden
  • SmED gewährleistet ein Höchstmaß an Qualität
  • Rechtssicherheit durch vollständige Dokumentation (Assessment) der erfolgten Abfrage
  • Steuerung von Patientinnen und Patienten zur angemessenen Versorgungsebene schont Ressourcen der Notfallversorgung
  • Integrationsfähigkeit, da keine Installation notwendig ist und ein Aufruf über jedes Endgerät möglich ist
  • Datenschutz gegeben, da SmED u.a. keine Personendaten erfasst

Im Rettungswagen kann SmED über Tablets bei der Einschätzung einer potentiellen Notfallindikation unterstützen. Auch um Rettungsleitstellen zu entlasten, kann SmED eingesetzt werden. In einigen Regionen in Schleswig-Holstein wird SmED aktuell z. B. im Rettungswagen begleitend evaluiert und es läuft derzeit die Datenerhebung. In Hessen läuft dafür das SaN-Projekt, die sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung. Ein Schnittstellenprojekt, bei dem auch SmED verwendet wird (mehr dazu siehe unten).

Um Notaufnahmen zu entlasten und Patientinnen und Patienten mit nicht dringlichen Symptomatiken in eine angemessene Versorgungsalternative zu steuern, kann SmED durch einen strukturierten, qualitätsgesicherten und evidenzbasierten Abfrage-Prozess unterstützen. Bevor eine Umleitung erfolgt, prüfen eine Fachärztin oder ein Facharzt des Krankenhauses, die oder der fachlich und organisatorisch eindeutig der Versorgung von Notfällen zugeordnet ist, den Ergebnisbericht gemäß § 5 Absatz 4 (Beschluss des G-BA) über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung gemäß § 120 Absatz 3b SGB V (Ersteinschätzungs-Richtlinie). Dabei werden der vorgeschlagene Ressourcenbedarf und das vorgeschlagene medizinisch vertretbare Zeitfenster bis zur Behandlung geprüft.

Seit 2021 ist die Selbsteinschätzung über SmED auf der 116117-Website durch Patientinnen und Patienten möglich. Zuvor starteten 2019 die ersten und 2020 die restlichen Dispositionszentralen der KVen mit der Anwendung von SmED, um die medizinische Ersteinschätzung bei der 116117 zu unterstützen.

SmED und das SaN-Projekt in Hessen

SaN - Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung

Seit Sommer 2022 (bis voraussichtlich Mitte 2025) läuft das SaN-Projekt in drei Pilotregionen in Hessen: dem Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und dem Landkreis Gießen. Sieben ÄBD-Zentralen in diesen drei Pilotregionen sowie die ÄBD-Zentrale in Frankfurt Höchst, nehmen zusätzlich seit November 2023 teil.
Durch das SaN-Projekt sollen das Rettungswesen, die KV Hessen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie die Notaufnahmen besser vernetzt werden. Ambulant versorgbare Notfall-Patientinnen und -Patienten sollen in vertragsärztlichen Praxen und dem ÄBD behandelt werden, um Krankenhäuser und ihre Notaufnahmen zu entlasten. Auch Patientinnen und Patienten, die über die „112“ in der rettungsdienstlichen Versorgungsebene erfasst wurden, sollen so umgeleitet werden.

Ein zentraler Punkt ist dabei der Einsatz von SmED durch alle beteiligten Organisationen, um eine einheitliche Einschätzung zu ermöglichen. Zudem sollen diverse Schnittstellen geschaffen werden, um eine Übergabe von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.

Aktuell konzentriert sich das SaN-Projekt vor allem auf die Steuerung aus der rettungsdienstlichen in die ambulante Versorgungsebene zu Partnerpraxen. Ist eine Patientin bzw. ein Patient nach SmED ambulant versorgbar, sollte aber taggleich behandelt werden, kann über IVENA eine Praxis/ÄBD-Suche sowie Übermittlung erfolgen. Das Ergebnis der SmED Befragung und das erstellte Assessment (Dokumentation) werden in codierter Form ausgewiesen. IVENA arbeitet ebenfalls mit dieser Code-Form (RMI-Codes = Rückmeldeindikation), sodass es möglich ist in IVENA gezielt nach der geeigneten Praxis zu suchen. Über das System IVENA können Rettungsdienste sonst Notfälle gezielt in ein geeignetes Krankenhaus bringen. Alle Notfälle werden seit Jahren so auf digitalem Weg ausschließlich den Krankenhäusern zugewiesen.

Jede Partnerpraxis hat bei der Übermittlungsanfrage dabei unmittelbar zu entscheiden, ob die Versorgung der Patientin oder des Patienten angenommen werden kann. Es besteht keine Annahmepflicht.

Risikoklassifizierung von

Medizinprodukten

Die Risiko-Klassifizierung von Medizinprodukten bewertet potentielle Gefahren bzw. richtet sich nach dem potentiellen Schaden, den ein Fehler oder Funktionsausfall des Medizinprodukts verursachen kann. Die Klassifizierung erfolgt anhand ihrer Risikostufe: gering, mittel oder hoch.
Niedrige Risikoprodukte (Klasse I) sind z. B. Bandagen, während höhere Klassen (II, III) Implantate oder Lebenserhaltungssysteme umfassen. 

Die neue EU-Medizinprodukteverordnung MDR (Medical Device Regulation) löst die bisher gültige Richtlinie MDD (Medical Device Directive) ab.
Dabei sind die Anforderungen der neuen Verordnung deutlich umfangreicher, z. B. was die kontinuierliche Aktualisierung der technischen Dokumentation und die Anforderungen an deren Inhalt betrifft oder die Anforderungen an die klinischen Bewertungen und Prüfungen.
Weitere Informationen zu Medizinprodukten und -verordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm).

Abkürzungen

IVENA eHealth = Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Eine webbasierte Anwendung, ist eine Anwendung, mit der sich die Träger der präklinischen und klinischen Patientenversorgung jederzeit in Echtzeit über die aktuelle Behandlungs- und Versorgungsmöglichkeiten der Krankenhäuser informieren können.

SaN-Projekt = Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung (ein Schnittstellenprojekt). Sie möchten mitmachen? Weitere Infos zum SaN-Projekt und der kostenlosen Teilnahme finden Sie auf der Website der KV Hessen.